Coronavirus: Atteste und „Gesundschreibungen“ für Kita und Schule
Liebe Eltern,
immer häufiger erreichen uns Anfragen nach Attesten für den Kita- oder Schulbesuch („Gesundschreibungen“). Hierzu beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Mein Kind ist akut erkrankt:
Zeigt ihr Kind deutliche Krankheitszeichen wie Abgeschlagenheit, vermehrten Husten, hohes Fieber, Atemnot oder Durchfall/Erbrechen über mehrere Tage, so stellen Sie es in der Praxis vor. Ob neben bekannten Therapiemaßnahmen auch eine spezielle Untersuchung auf Corona nötig ist, wird dann vor Ort entschieden.
Kommen Sie unter keinen Umständen ohne Voranmeldung in die Praxis.
Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unbedingt an.
Kommen Sie bitte nur mit einer Begleitperson in die Praxis.
Mein Kind wurde aus Kita oder Schule mit Schnupfen o.ä. nach Hause geschickt:
Zur Zeit herrscht große Verunsicherung darüber, wann Krankheitszeichen auf eine Corona-Infektion hindeuten und wann nicht. Kinder werden mitunter mit sehr leichten Krankheitszeichen, z.B. Schnupfen ohne Fieber, gelegentliches Husten, etc. nach Hause geschickt. Häufig wird eine Vorstellung beim Kinderarzt empfohlen und eine „Gesundschreibung“ gefordert.
Das Hessische Ministerium Soziales und Integration hat in seiner letzten Veröffentlichung vom 24.6.2020 „Hygieneempfehlungen zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen sowie von Kindertagespflegepersonen in Hessen während der SARS-CoV-2-Pandemie“ und einem Elternbrief verlautbart, dass nur chronisch Kranke eine Bescheinigung eines Arztes benötigen.
Ihrem Wunsch nach einer Bescheinigung oder Attestierung, dass das in der Praxis vorgestellte Kind sicher keine SARS-CoV 2 Infektion oder eine andere ansteckende Erkrankung haben kann, kann also nicht nachgekomen werden.
Sowohl das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises, als auch das Hessische Sozialministerium empfehlen, Kinder wieder zur Kita oder in die Schule zu bringen, wenn sie nach erfolgter Gesundung für mindestens 48 Stunden kein Fieber und keine anderen Symptome mehr aufweisen. Ein Attest ist nicht nötig!
Finden Sie hier aktuelle Dokumente:
- Verhalten bei Erkrankung der Kinder (Link, Gesundheitsamt Main-Kinzig-Kreis)
- Umgang mit Erkrankungs- und Erkältungssymptomen (Link) vom 12.08.2020 (Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration)
- Elternbrief zum Regelbetrieb (Link) vom 18.06.2020 ((Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration).
Im Kindergarten oder in der Schule meines Kindes ist ein Corona-Fall aufgetreten:
Bitte bewahren Sie in diesem Fall Ruhe! Daten aus China zeigen, dass Kinder vergleichweise selten schwer erkranken, d.h. meistens milde Verläufe aufweisen.
Kommen Sie auf keinen Fall in die Praxis, sondern wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Dieses wird das weitere Vorgehen festlegen.